EED III: Neue Pflichten, klare Fristen – was ist jetzt zu tun

EED III: Neue Pflichten, klare Fristen – was ist jetzt zu tun

Die EU hat mit der Energieeffizienzrichtlinie 2023/1791 (EED III) einen der zentralen Bausteine des „Fit for 55“-Pakets beschlossen. Die Vorgaben sind deutlich strenger als bisher – und sie betreffen alle: öffentliche Stellen, Unternehmen und indirekt auch Private.

Ihr übergeordnetes Ziel ist klar definiert: Der Energieverbrauch in der EU muss bis 2030 massiv sinken. Um das zu erreichen, setzt die Richtlinie verbindliche Einsparziele, verschärfte Transparenzpflichten und klare Vorgaben für den öffentlichen Sektor. Besonders stark betroffen sind:

  • Unternehmen mit Rechenzentren oder hohem Energieverbrauch
  • Gemeinden und öffentliche Einrichtungen
  • Gebäudeeigentümer (über nationale Umsetzung)

Die EED III bringt für Unternehmen vor allem mehr Transparenz, striktere Effizienzanforderungen und neue Meldepflichten. Mit der nationalen Umsetzung in Österreich werden zusätzliche Vorgaben folgen, insbesondere für Gebäude, Abwärmenutzung und Energieaudits.

Anforderungen für Unternehmen

  • Mehr Energieeffizienz‑Nachweise: Unternehmen müssen künftig klarer dokumentieren, wie effizient sie Energie einsetzen.
  • Strengere Anforderungen an Energieaudits: Die nationale Umsetzung wird hier voraussichtlich nachschärfen – besonders für größere oder energieintensive Betriebe.
  • Gebäude werden indirekt betroffen: Strengere Mindeststandards und Sanierungsvorgaben werden über nationale Gesetze wirksam.
  • Abwärmenutzung rückt in den Fokus: Unternehmen müssen Potenziale prüfen, dokumentieren und künftig möglicherweise verpflichtend nutzen.

Was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten

  • Energieauditpflicht prüfen: Besonders für energieintensive Betriebe.
  • Abwärme- und Effizienzpotenziale analysieren: Grundlage für spätere Nachweise.
  • Gebäudestandards im Blick behalten: Sanierungsbedarf frühzeitig evaluieren.

Der öffentliche Sektor wird zum zentralen Hebel der europäischen Energieeffizienzpolitik. Für Gemeinden entstehen verbindliche Pflichten, klare Fristen und ein deutlich höherer Anspruch an Datenqualität und Sanierungsplanung.

Verbindliche Pflichten für Gemeinden

  • Alle öffentlich genutzten Gebäude müssen erfasst werden – inklusive Energieverbrauch, Nutzung, Fläche, Sanierungsstand.
  • Sanierungspflicht für öffentliche Gebäude: Ein definierter Anteil des Gebäudebestands muss jährlich energetisch verbessert werden.
  • Verpflichtende Energiebuchhaltung: Gemeinden müssen Energieverbrauchsdaten systematisch sammeln, auswerten und melden.
  • Vorbildwirkung: Öffentliche Stellen müssen höhere Effizienzstandards erfüllen als der private Sektor.

Was Gemeinden jetzt tun müssen:

  • Sanierungsfahrplan erstellen: Priorisierung nach Verbrauch, Zustand und Förderfähigkeit.
  • Rollen und Verantwortlichkeiten klären: Zuständigkeiten für Daten, Monitoring und Umsetzung definieren.
  • Förderprogramme prüfen und nutzen: Bund und EU unterstützen viele Maßnahmen.

Die EED III ist kein theoretisches EU‑Papier, das man „irgendwann“ umsetzt.
Sie bringt verbindliche Pflichten, harte Fristen und klare Nachweisanforderungen – besonders für Gemeinden und Unternehmen.

Wer jetzt nicht strukturiert beginnt, riskiert später:

  • Zeitdruck
  • Mehrkosten
  • Förderverluste
  • unvollständige oder fehlerhafte Nachweise

CoFe e.U. begleitet Gemeinden und Unternehmen dabei, die EED III rechtssicher, effizient und strategisch sinnvoll umzusetzen – von der Datenerfassung bis zum Sanierungsfahrplan.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um die nächsten Schritte zu besprechen.